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AktenzeichenTenor
7 Ca 181/251. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung
der Beklagten vom 29.01.2025 aufgelöst ist.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 12.705,--€ festgesetzt.