Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
Aktenzeichen | Tenor |
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3 Ca 696/24 | Es soll Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme anberaumt werden. Zu diesem Termin soll die Zeugin XXXXXXXXXXXX zu laden über die beklagte Stadt, zum Zwecke der Zeugenvernehmung geladen werden. Weitere Verfügungen ergehen durch die Vorsitzende. |
3 Ca 728/24 | 1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die in § 9 b des Arbeitsvertrags vom 15.11.2023 vereinbarte auflösende Bedingung nicht aufgelöst worden ist. 2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger einen Betrag in Höhe von 52.125,17 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz - aus 363,45 € brutto seit dem 03.11.2022 - und aus weiteren 15,06 € brutto seit dem 02.12.2022 - und aus weiteren 15,06 € brutto seit dem 03.01.203 - und aus weiteren 117,62 € brutto seit dem 02.02.2023 - und aus weiteren 117,62 € brutto seit dem 02.03.2023 - und aus weiteren 119,56 € brutto seit dem 04.04.2023 - und aus weiteren 2.001,10 € brutto seit dem 03.05.2023 - und aus weiteren 3.255,78 € brutto seit dem 02.06.2023 - und aus weiteren 6.029,17 € brutto seit dem 04.07.2023 - und aus weiteren 2.032,03 € brutto seit dem 02.08.2023 - und aus weiteren 3.579,16 brutto seit dem 02.09.2023 - und aus weiteren 2.786,66 brutto seit dem 03.10.2023 - und aus weiteren 576,50 € brutto seit dem 03.11.2023 - und aus weiteren 2.786,00 € brutto seit dem 02.12.2023 - und aus weiteren 3.708,00 € brutto seit dem 03.01.2024 - und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 02.02.2024 - und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 02.03.2024 - und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 03.04.2024 - und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 03.05.2024 - und aus weiteren 2.864,48 € brutto seit dem 04.06.2024 - und aus weiteren 10.300,00 € brutto seit dem 02.07.2024 zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 4. Der Streitwert wird auf 83.025,17 € festgesetzt. 5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |