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AktenzeichenTenor
3 Ca 816/26Versäumnisurteil
1. Es wird festgestellt, dass seit dem 14.07.2025 zwischen dem Kläger und der Beklagten ein Arbeitsverhältnis besteht, und zwar zu den Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, das bis zum 14.07.2025 zwischen dem Kläger und der [..] bestanden hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Vergütung für Juli 2025 2.516,12 Euro brutto abzüglich bereits gezahlter 1.334,62 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2025 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als. Vergütung für die Tätigkeit des Klägers vom 1. August 2025 bis einschließlich 18. August 2025 2.264,58 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.11.2025 zu zahlen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
5. Streitwert: 15.146,08 €l