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AktenzeichenTenor
1 Ca 82/24Urteil

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die Kündigung des Beklagten vom 27.12.2023 noch durch die Kündigung des Beklagten vom 16.03.2024 aufgelöst ist.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 1/7 und der Beklagte zu 6/7.

4. Streitwert: 17.339,00 EUR.