Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
7 Ca 151/23Teilurteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.12.2022 nicht zum 31.03.2023 aufgelöst wird.
2. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird abgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Streitwert beträgt 14.660,12 €.
7 Ca 152/23Teilurteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.12.2022 nicht zum 31.03.2023 aufgelöst wird.
2. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird abgewiesen.
3.' Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Streitwert beträgt 22.885,00 €.
7 Ca 173/23Teilurteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.12.2022 nicht zum 31.03.2023 aufgelöst wird.
2. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird abgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Streitwert beträgt 19.502,68 €.
7 Ca 46/23Teilurteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung.der Beklagten vom 16.12.2022 nicht zum 31.03.2023 aufgelöst wird.
2. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird abgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Streitwert beträgt 16.671,96 €.
7 Ca 48/23Teilurteil
1. Es wird festgestellt; dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.12.2022 nicht zum 31.03.2023 aufgelöst wird.
2. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird abgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Streitwert beträgt 22.582,52 €.
7 Ca 50/23Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.12.2022 nicht zum 31.03.2023 aufgelöst wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 88 % und der Kläger zu 12%.
4. Der Streitwert beträgt 13.415,36 €.
7 Ca 51/23Teilurteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 16.12.2022 nicht zum 31.03.2023 aufgelöst wird.
2. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird abgewiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
4. Der Streitwert beträgt 14.567,20 €.