Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.


AktenzeichenTenor
3 Ca 144/24Urteil
1.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 18.01.2024 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 29.02.2024 fortbestand.

2.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

3.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.600,00 € brutto abzüglich bereits geleisteter 1.064,96 € netto nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 2.800,00 € brutto seit dem 01.02.2024, nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus 2.800,00 € brutto seit dem 01.03.2024 zu zahlen.

4.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 32 % und die Beklagte zu 68 %.

6.
Der Streitwert wird auf 17.080,00 € festgesetzt.
3 Ca 467/24Urteil
1.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die fristlose Kündigung der Beklagten vom 16.04.2024 aufgelöst worden ist.

2.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auch nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 19.04.2024 aufgelöst werden wird.

3.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits gemäß dem Arbeitsvertrag vom 01.10.2013 weiter zu beschäftigen.

4.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.
Der Streitwert wird auf 63.224,32 € festgesetzt.