Im Folgenden finden Sie Hinweise auf die beim Arbeitsgericht Solingen vorhandenen Hilfen für den barrierefreien Zugang.
Hinweise zur barrierefreien Nutzung des Gerichtsgebäudes
Das Gerichtsgebäude verfügt über eine Rampe zum Haupteingang. Im Eingangsbereich befindet sich ein Aufzug, über den die Etagen des Hauses bequem erreicht werden können.
Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts befinden sich in der 1. und 2. Etage. Die Büroräume des Arbeitsgerichts befinden sich im Erdgeschoss sowie in der 1. und 2. Etage.
Schwerbehindertenparkplatz
Rechts vor dem Haupteingang des Gerichtsgebäudes befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze.
Orientierung und Zugang zum Gebäude
Ein durchgehendes Orientierungsleitsystem vom ÖPNV bis zum Gebäudezugang ist nicht vorhanden.
Der barrierefreie Zugang für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Rollatornutzerinnen und Rollatornutzer sowie Personen mit Kinderwagen erfolgt über den Haupteingang des Gerichtsgebäudes.
Barrierefreie Toiletten
Auf der 2. Etage befindet sich eine großräumige behindertengerechte Toilette nebst einer barrierefreien Dusche. Die Toilette ist nicht mit einem Dusch-WC ausgestattet. Für Notfälle ist eine Lichtrufanlage mit jeweils einem Notruf-Zugtaster am WC und an der Duschwand integriert.
Aufzug
Das Dienstgebäude verfügt über einen behindertengerechten Fahrstuhl. Die Schaltknöpfe sind so angebracht, dass sie von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern sowie kleinwüchsigen Personen erreicht werden können. Die Schaltflächen sind in Blindenschrift beschriftet.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten ist nur eingeschränkt barrierefrei nutzbar, da keine spezielle Ausstattung für sehbehinderte Personen vorhanden ist.
