Das Beschlussverfahren ist ein besonderes Verfahren, das vor allem für Streitigkeiten bei der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes vorgesehen ist. Hier ist beispielsweise zu entscheiden, ob ein Betriebsrat zu bilden ist, welche Rechte der Betriebsrat hat oder welche Befugnisse einzelnen Betriebsratsmitgliedern zustehen. Außerdem gehören dazu Fragen der überbetrieblichen Mitbestimmung. Es endet nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Beschluss.
Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts ist die Beschwerde an das Landesarbeitsgericht und - bei Zulassung durch das Landesarbeitsgericht - die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht zulässig. Die jeweiligen Gerichte entscheiden in der gleichen Besetzung wie im Urteilsverfahren.